Teure Präsente vom Chef
"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft", lautet ein bekanntes Sprichwort. In der Arbeitswelt gilt eher: "Kleine Geschenke motivieren die Mitarbeiter." Muss der Angestellte jedoch nachträglich Lohnsteuer für sein Geschenk zahlen, ist die Motivation schnell verflogen. Damit die nette Geste des Chefs auch richtig beim Beschenkten ankommt, sollten Steuervergünstigungen genutzt werden.
Das Beruhigende vorab: Das Weihnachtsgeschenk der Erbtante ist und bleibt lohnsteuerfrei. Ganz anders sieht es aber in der Arbeitswelt aus: Hier haben Geschenke oft einen Entlohnungscharakter und unterliegen daher häufig der Steuerpflicht. Insbesondere wenn der Chef seine Arbeitnehmer beschenkt, vermutet das Finanzamt einen steuerpflichtigen Sachbezug, der über die monatliche Lohnabrechnung zu versteuern ist. Die Folge: Lohnsteuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge steigen, und das Nettoeinkommen des Beschenkten sinkt. Damit Geschenke ohne eine teure Grußkarte des Finanzamtes überbracht werden können, sollten die Arbeitsparteien einige Steuerkniffe nutzen.
Grundsätzlich gilt: Bei Geldgeschenken des Chefs kennt der Fiskus kein Pardon. Sie führen stets zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen. So hat der vierteljährliche Barscheck des Chefs für seine Angestellten eindeutigen Entlohnungscharakter und muss daher voll versteuert werden. Auch reine Kostenübernahmen, wie die Erstattung der Beiträge für einen Fitnessclub, sind als Barlohn zu versteuern.



weiter...
Aufmerksamkeiten sind stets steuerfrei
Das Arbeitgeber-Magazin der DAK können Sie hier online lesen.




