Planung der Elternzeit
Mit der Anmeldung der Elternzeit muss sich der Arbeitnehmer gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist möglich, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Auch die vorzeitige Beendigung ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird.
Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ist geplant, die Partnermonate des Elterngeldes in Anspruch zu nehmen, muss die Anmeldung, wenn die Elternzeit damit verbunden werden soll, spätestens sieben Wochen vor Beginn bei dem Arbeitgeber erfolgen. Das gilt selbst dann, wenn im Rahmen des Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getroffen wurde.




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