Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> Januar 2011 >> News >> Rentner mit Job: Geld zurück

Rentner mit Job: Geld zurück

Ergänzung

Rentner mit einem versicherungspflichtigen Job können sich ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente auf Antrag teilweise erstatten lassen. Voraussetzung: Die gesamten Jahreseinkünfte - etwa Arbeitsentgelte, Versorgungsbezüge, Leistungen der Arbeitsagentur oder Renten - übersteigen die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Erstattungsfähig sind nur die vom Rentner selbst bezahlten Beiträge für den Teil der Rente, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Das Arbeitsentgelt wird dagegen von der Beitragserstattung nicht berührt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2010 45.000 Euro beziehungsweise monatlich 3.750 Euro.

Weitere Informationen mit ausführlichen Rechenbeispielen finden Sie unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.deinfo+.

Fragen beantworten unsere Experten. Ihre persönliche Kontaktadresse finden Sie Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dehier.

weiterführende Links

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us