Rentner mit Job: Geld zurück
Ergänzung
Rentner mit einem versicherungspflichtigen Job können sich ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente auf Antrag teilweise erstatten lassen. Voraussetzung: Die gesamten Jahreseinkünfte - etwa Arbeitsentgelte, Versorgungsbezüge, Leistungen der Arbeitsagentur oder Renten - übersteigen die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Erstattungsfähig sind nur die vom Rentner selbst bezahlten Beiträge für den Teil der Rente, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Das Arbeitsentgelt wird dagegen von der Beitragserstattung nicht berührt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2010 45.000 Euro beziehungsweise monatlich 3.750 Euro.
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