Neuer Krankengeldanspruch seit August
Freiwillig versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung (unständig/kurzzeitig Beschäftigte) sind nach wie vor vom Krankengeldanspruch ausgeschlossen. Seit dem 1. August 2009 haben sie jedoch die Möglichkeit, wieder eine Versicherung mit gesetzlichem Anspruch auf Krankengeld zu wählen. Sie zahlen hierfür den allgemeinen Beitragssatz. Für Künstler und Publizisten ergibt sich keine Änderung beim gesetzlichen Krankengeldanspruch. Alle betroffenen Kunden können ihren Anspruch auf Krankengeld individuell aufstocken. Insgesamt bietet die DAK ihren Kunden dafür fünf verschiedene Tarife an.
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DAK-Geschäftsstelle vor Ort berät Sie gerne.




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