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Mitarbeiter unter der Lupe

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Bewerber ärztlich untersucht werden, bevor sie eingestellt werden. Der Gesetzgeber erlaubt Einstellungsuntersuchungen auch grundsätzlich - schützt die Arbeitssuchenden aber durch strenge Regeln vor allzu großer Neugier der Arbeitgeber.

Einstellungsuntersuchungen sind aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht verboten. Im öffentlichen Dienst oder in medizinischen Berufen sind sie sogar üblich. Für relativ wenige Berufsgruppen, etwa Piloten, Lokführer oder Busfahrer, sind medizinische Untersuchungen sogar Pflicht. Die Untersuchung muss sich aber immer auf das geplante Arbeitsverhältnis und auf die vorhandenen Arbeitsbedingungen beziehen. Sie soll klären, ob der Bewerber körperlich und gesundheitlich für den Arbeitsplatz geeignet ist und die Frage beantworten: Kann der künftige Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen? Denn der Arbeitgeber hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Daher ist es wichtig zu wissen, ob die Arbeit für den neuen Mitarbeiter nicht zu schwer ist, um Langzeitschäden zu vermeiden.

Arbeitgeber dürfen vor der Einstellung eines Bewerbers keinen Gentest verlangen. Das sichert das neue Gendiagnostikgesetz zu, das am 24. April 2009 vom Bundestag verabschiedet wurde. Demnach dürfen sie das Erbgut ihrer Mitarbeiter nur in Ausnahmefällen beurteilen. Arbeitgeber haben also grundsätzlich kein Recht darauf, von ihren Mitarbeitern Gentests zu verlangen. Doch es gibt Ausnahmen: Eine genetische Überprüfung des Erbguts kann aus arbeitsplatzbezogenen Gründen wichtig sein. Ein Mitarbeiter eines Chemieunternehmens könnte sich beispielsweise wegen der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Überempfindlichkeit gegen bestimmte Stoffe genetisch testen lassen müssen. Der Arbeitgeber hat jedoch kein Recht auf weitergehende medizinische Informationen, die nichts mit den konkreten Aufgaben des Angestellten zu tun haben.

Zu einer Einstellungsuntersuchung kann kein Bewerber gezwungen werden. Allerdings läuft dieses Recht aus Sicht des Bewerbers ins Leere, da ein Bewerber, der die Einstellungsuntersuchung ablehnt, wohl keine Chance auf eine Einstellung haben wird.

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Author: Thomas Kuschel

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