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Faktorverfahren

Mehr Netto vom Brutto

Ehepartner in Steuerklasse V können aufatmen: Ab 2010 lassen sich ihre Lohnsteuerabzüge durch eine neue Steuerklassenkombination mindern. Mithilfe des sogenannten Faktorverfahrens kann die Steuerbelastung gerechter als bisher auf die Ehegatten verteilt werden. Eine einfache Berechnung zeigt, wer von dem neuen Verfahren profitiert.

Das Problem ist vielen Eheleuten bekannt: In Doppelverdienerehen führt die Steuerklassenkombination III und V zu einem unvorteilhaften Effekt. Während der besser verdienende Ehegatte in Steuerklasse III nur verhältnismäßig wenig Lohnsteuer zahlt, wird die Steuerschraube beim geringer verdienenden Partner kräftig angezogen. Der ohnehin schmale Nettolohn schrumpft durch die hohen Lohnabzüge der Steuerklasse V noch weiter. "Da bleibt nicht viel übrig", meint auch Kerstin Hoffmann (Name von der Redaktion geändert) aus Münster. Die 41-jährige Krankenschwester plante nach längerer Elternzeit den Wiedereinstieg in ihren erlernten Beruf. Ein Blick auf ihre Onlinegehaltsberechnung nahm ihr jedoch den Mut: Bei einem Monatsbruttolohn von 1.500 € betrug ihr Nettolohn in Steuerklasse V nur 773 €. Für die zweifache Mutter war das zu wenig. "Bei derart hohen Lohnabzügen lohnt sich die Arbeit für mich nicht."

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