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Dauer der Maßnahme kann variieren

Grundsätzlich gibt es für die Beurteilung, ob die Belastbarkeit erreicht ist, keinen festgeschriebenen Zeitraum. Die Empfehlung liegt jedoch zwischen sechs Wochen und sechs Monaten. Dabei muss die individuelle Belastbarkeit ebenso berücksichtigt werden wie die aktuelle Leistungsfähigkeit. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit richtet sich somit im Wesentlichen nach der medizinisch sinnvollen Belastbarkeit des Arbeitnehmers.

Voraussetzung für die stufenweise Wiedereingliederung ist die Einverständniserklärung des Versicherten. Auf einem Vordruck muss der Arzt die tägliche Arbeitszeit eintragen und und angeben, welche Tätigkeiten der Beschäftigte während der Phase der Wiedereingliederung ausüben kann und welche nicht. Diese Bescheinigung legt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber vor. Beide stimmen dann untereinander ab, ob und wie die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann und in welchem zeitlich begrenzten Umfang das stattfindet. Beide Seiten sind allerdings nicht gesetzlich verpflichtet, der Eingliederung zuzustimmen. Die Krankenkasse oder andere Sozialleistungsträger haben die Entscheidung der Beteiligten deshalb zu akzeptieren.

Erklärt der Arbeitgeber, dass es nicht möglich ist, den Versicherten zu beschäftigen, ist die stufenweise Wiedereingliederung nicht durchführbar. Der Arbeitgeber muss dann seine ablehnende Stellungnahme ebenfalls auf dem Vordruck bescheinigen. Er hat bei seiner Prüfung und Entscheidung aber unbedingt zu berücksichtigen, dass er grundsätzlich nach § 84 SGB IX verpflichtet ist, Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Die DAK begleitet den Wiedereingliederungsprozess der Versicherten zurück in das Berufsleben. Speziell ausgebildete Gesundheitsberater unterstützen bei der Suche nach geeigneten Behandlungsmöglichkeiten und klären den Versicherten über seine Versorgungsansprüche während der stufenweisen Wiedereingliederung auf. Die Gesundheitsberater informieren außerdem den Arbeitgeber über die Inhalte des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

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