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Kurzinfos

Ergänzung

Rentner mit Job erhalten auf Antrag Geld zurück


Rentner mit versicherungspflichtigem Job können sich ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Rente teilweise erstatten lassen. Voraussetzung: Die gesamten Jahreseinkünfte - zum Beispiel durch Arbeitsentgelte, Versorgungsbezüge, Leistungen der Arbeitsagentur oder Renten - übersteigen die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag des Arbeitnehmers. Erstattungsfähig sind nur die vom Rentner selbst bezahlten Beiträge für den Teil der Rente, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Das Arbeitsentgelt wird dagegen von der Beitragserstattung nicht berührt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2008 43.200 EUR beziehungsweise monatlich 3.600 EUR.

Weitere Informationen mit ausführlichen Rechenbeispielen finden Sie unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dewww.dak-firmenservice.de > aktuelles praxis+recht Magazin oder in Ihrer DAK-Geschäftsstelle.

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