Zusatzinformationen zum Artikel "Rentner mit Job erhalten auf Antrag"
Beschäftigte Rentner mit einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung bekommen für das Jahr 2008 die selbst getragenen Anteile am Kranken- /Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente zurück, wenn die Gesamteinnahmen 2008 durch verschiedene Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung übersteigen.
VERSICHERUNGSPFLICHTIGE ARBEITNEHMER
Wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2008 durch verschiedene Einkünfte wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, Versorgungsbezüge, Leistungen der Arbeitsagentur und Renten überschritten, zahlt die DAK beschäftigten Rentnern ihre selbst getragenen Anteile am Krankenversicherungsbeitrag zurück. Das Arbeitsentgelt wird von der Beitragserstattung nicht berührt, da nur der übersteigende Anteil der Rente zu berücksichtigen ist, den alleine der Arbeitnehmer getragen hat.
Erstattungsfähig sind die vom Rentner getragenen Beiträge für den Teil der Rente, der die Beitragsbemessungsgrenze zusammen mit den übrigen beitragspflichtigen Einkünften übersteigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2008:
jährlich 43.200,00 EUR
monatlich 3.600,00 EUR.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Beiträge zur Pflegeversicherung. Da ab 01.04.2004 die Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe allein zu tragen haben, erfolgt für die Zeit ab 01.04.2004 die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung auch in voller Höhe.
Die Errechnung des Erstattungsbetrages aus der Rente wird auf monatlicher Basis vorgenommen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch die laufenden monatlichen Einkünfte bereits überschritten wird.
Beispiel 1:
Sachverhalt: Monatliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2.600,00 EUR
Monatliche Rente 1.100,00 EUR
Gesamtbetrag 3.700,00 EUR
Errechnung des beitragspflichtigen Einkommens:
Gesamtbetrag 3,700,00 EUR
Abzüglich Beitragsbemessungsgrenze 2008 (3.600,00 EUR) 3.600,00 EUR
Über der Beitragsbemessungsgrenze liegender Rentenbetrag 100,00 EUR
Errechnung des Erstattungsbetrages:
a) Eigenanteil des Mitglieds am KV-Beitrag der Rente (01/08 -12/08) 8.15 v.H.
(einschließlich gesetzlichem Zusatzbeitrag von 0,9 v.H.)
b) Eigenanteil des Mitglieds am PV-Beitrag der Rente 01/08-06/08 1,70 v.H.
ab 07/08 1,95 v.H.
c) Errechnung KV-Erstattung (01/08 -12/08) 8,15% von 100,00 EUR 8,15 EUR
d) Errechnung PV-Erstattung (01/08 -06/08) 1,70 % von 100,00 EUR 1,70 EUR
(ab 07/08) 1,95 % von 100,00 EUR 1,95 EUR
e) monatlicher Erstattungsbetrag (01/08 -06/08) 9,85 EUR
f) monatlicher Erstattungsbetrag (ab 07/08) 10,10 EUR
Wird dagegen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze lediglich durch eine Einmalzahlung ( z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld) überschritten, ist die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze maßgebend.



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Beispiel 2:
Das Arbeitgeber-Magazin der DAK können Sie hier online lesen.




