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Krankenkassenbeitrag sinkt

Ergänzung

Mit dem zweiten Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise sinkt der Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Juli um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 beziehungsweise 14,3 %. In den Beitragssätzen ist der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten enthalten. Dieser wird auch weiterhin ausschließlich von den Arbeitnehmern getragen. In der Tabelle finden Sie die wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick - die vollständige Beitragstabelle können Sie auf www.dak-firmenservice.de herunterladen.

Beitragssätze für versicherungspflichtige Mitglieder

gültig ab 01.07.2009
Krankenversicherung
allgemein 14,9 %
für Mitglieder mit mindestens sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und für Beiträge aus Renten sowie Versorgungsbezügen und Betriebsrenten
ermäßigt 14,3 %für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch
gültig ab 01.07.2009Krankenversicherung
Personenkreis
Beschäftigte nach Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Krankengeldanspruch Krankengeldanspruch ist gesetzlich ausgeschlossen14,9%
14,3%
547,58 EUR
525,53 EUR
Selbstständige
ohne Krankengeldanspruch

Selbstständige, die beitragspflichtige Einnahmen

unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze nachweisen, Beitragsbemessung nach beitragspflichtigen Einnahmen von monatlich mindestens 1.890 € (¾ der monatlichen Bezugsgröße)2

ohne Krankengeldanspruch

14,3%
14,3%
525,53 EUR
mind. 270,27 EUR
Sonstige Mitglieder (zum Beispiel Beamte oder Nichterwerbstätige)

ohne Krankengeldanspruch, Beitragsbemessung nach beitragspflichtigen Einnahmen von monatlich mindestens 840 EUR (1/3 der monatlichen Bezugsgröße) und höchstens´3.675 EUR

14,3%mind. 120,12 EUR
max. 525,53 EUR


Wissenswertes zu den Beiträgen Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden könnten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einmalige Einnahmen gelten mit einem Zwölftel des Jahresbetrages als monatliche beitragspflichtige Einnahmen. Die Bemessungsgrundlage gilt auch für die Pflegeversicherung. Berechnung der Beiträge Der monatliche Beitrag wird prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet.

1. Für Beiträge aus Renten, Versorgungsbezügen und nebenberuflichen Arbeitseinkommen gilt der allgemeine Beitragssatz (14,9 %). Bei Bezug dieser Einnahmearten kann sich deshalb ein abweichender Mindest- beziehungsweise Höchstbeitrag zur Krankenversicherung ergeben.

2. Besondere Beiträge für Selbstständige, die von der Agentur für Arbeit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten, sowie auf Antrag bei niedrigen Einkünften (unterhalb von 1.890 EUR). Mindestbeitrag Krankenversicherung: 180,18 EUR.

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