Klare Strukturen schaffen
Darüber hinaus ist eine entsprechende Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen beziehungsweise der unternommenen Schritte sinnvoll, da der Arbeitgeber aufgrund seiner erhöhten Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess möglicherweise darauf zurückgreifen muss. Dabei ist zu beachten, dass die erhobenen Daten nicht uneingeschränkt verwandt werden dürfen. Hierfür sind unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Regelungen zur Datenerhebung und deren Weiterverarbeitung zu konzipieren.
Bestenfalls sind das gesamte Verfahren, die Strukturen und Prozesse, die am Verfahren beteiligten Personen und Gremien sowie deren Aufgaben in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung festzuschreiben.
Das führt zu Rechtssicherheit und Akzeptanz bei allen Beteiligten. Abschließend ist zu erwähnen, dass ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement einer Kündigung dann nicht entgegensteht, wenn sie auch durch das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht hätte verhindert werden können. Es ist also notwendig, dass bei der Durchführung des Eingliederungsmanagements überhaupt Möglichkeiten einer alternativen Beschäftigung bestanden haben, die eine Kündigung vermieden hätten.




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