Höchstbeträge kappen Steuervorteil
Bisher können Steuerzahler ihre Versicherungsbeiträge nur begrenzt in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt deckelt die tatsächlich gezahlten Beiträge, indem es nur einen Höchstbetrag gewährt. Dieser beträgt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Rentner 1.500 EUR, für Selbstständige 2.400 EUR pro Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehegatten rechnet das Finanzamt die persönlichen Höchstbeträge jeweils zusammen. Ein einfaches Rechenbeispiel macht klar, wie begrenzt der steuerliche Abzug ist: Zahlte ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttolohn von 25.000 EUR im Jahr 2008 Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung von 2.794 EUR, wirkten sich bei ihm nur 1.500 EUR steuermindernd aus.




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