Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> Januar 2009 >> Recht (Januar 2009) >> Gleitzonenregelung

Gleitzonenregelung (Arbeitsentgelt 400,01EUR 800,00 EUR)

In der Gleitzone besteht Versicherungspflicht zu allen Sozialversicherungszweigen. Zur Abfederung der Beitragsbelastung des Arbeitnehmers wird der Gesamtbeitrag aber nicht vom tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet, sondern von einem geringeren Entgelt, dem sogenannten Bemessungsentgelt. Die Gleitzonenregelung gilt nicht für Auszubildende.

Die Formel zur Berechnung für das Bemessungsentgelt
im Jahr 2009 lautet:
1,2528 x tatsächliches Arbeitsentgelt - 202,24 EUR
= Bemessungsentgelt (gerundet).


Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für die Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und
Arbeitnehmer gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Bemessungsentgelt x ½ Beitragssatz
= ½ Beitrag (gerundet) x 2
= Gesamtbeitrag


tatsächliches Arbeitsentgelt x ½ Beitragssatz
= Arbeitgeberanteil (gerundet)


Gesamtbeitrag - Arbeitgeberanteil
= Arbeitnehmeranteil

Krankenversicherung


Die Arbeitnehmer tragen den im einheitlichen Beitragssatz enthaltenen Sonderzuschlag von 0,9 Prozentpunkten allein. Den Rest tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte:

(Beitragssatz - 0,9 %) : 2 = ½ Beitragssatz
Bemessungsentgelt x ½ Beitragssatz
= ½ Beitrag (gerundet)


+ Bemessungsentgelt x (½ Beitragssatz + 0,9 %)
= Gesamtbeitrag (gerundet)

tatsächliches Arbeitsentgelt x ½ Beitragssatz
= Arbeitgeberanteil (gerundet)

Gesamtbeitrag - Arbeitgeberanteil
= Arbeitnehmeranteil

Pflegeversicherung


In der Pflegeversicherung müssen Arbeitnehmer den gegebenenfalls anfallenden Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Prozentpunkten allein tragen. Der Zuschlag berechnet sich aus dem Bemessungsentgelt:

Bemessungsentgelt x ½ Beitragssatz
= ½ Beitrag (gerundet)
+ Bemessungsentgelt x (½ Beitragssatz + 0,25 %)
= Gesamtbeitrag (gerundet)

tatsächliches Arbeitsentgelt
x ½ Beitragssatz
= Arbeitgeberanteil (gerundet)

Gesamtbeitrag - Arbeitgeberanteil
= Arbeitnehmeranteil

Hinweis für DV-Anwender


Der Faktor "F" für 2009 beträgt 0,7472.

weiterführende Links

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us