Gleitzonenrechner
Bei den so genannten Mini-Jobs in der Gleitzone haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt dabei unverändert. Zu diesem Zweck wird bei der Beitragsberechnung von einem fiktiv ermittelten Arbeitsentgelt ausgegangen.
Voraussetzung für die Anwendung der Gleitzonenregelung ist stets, dass der Arbeitnehmer in der Beschäftigung versicherungspflichtig ist und ein Arbeitsentgelt von insgesamt regelmäßig 400,01 EUR bis 800,00 EUR erhält. Die Gleitzonenregelung gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr.
Soweit mehrere Beschäftigungen ausgeübt werden, gelten die Regelungen zur Gleitzone, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Jetzt neu: Sie können von nun an auch Teilmonatsberechnungen mit unserem Gleitzonenrechner durchführen. Sollten Ihre Eingaben versehentlich außerhalb der Gleitzone liegen, werden Sie am Ende des Berechnungsergebnisses darüber informiert.
Bei folgenden Sonderfällen ist eine Berechnung mit dem Gleitzonenrechner nicht möglich:
- Ermittlung der Umlagebeträge U1 und U2
- Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt
- tageweise Beitragsberechnung bei Berücksichtigung von beitragsfreien Zeiten
- tageweise Beitragsberechnung bei Berücksichtigung von Mehrfachbeschäftigungen.
Bitte achten Sie stets darauf, alle Felder vollständig auszufüllen!



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