Gesundheitsreform verfassungsgemäß
Die mit der letzten Gesundheitsreform eingeführten Regelungen sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 10. Juni entschieden. Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) hatten mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Diese wurden aber vom Gericht in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet beziehungsweise als unbegründet abgewiesen. Besonders die gesetzliche Verpflichtung, den sogenannten Basistarif anbieten zu müssen, hielten die Vertreter der PKV für nicht zulässig.
Dabei handelt es sich um einen Tarif, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Für Gesundheitsrisiken darf dabei kein Aufschlag genommen werden, und die Beiträge sind auf den jeweils geltenden Höchstbetrag der GKV begrenzt. Mit der Einführung soll privat Krankenversicherten, die ihren Schutz verloren haben, die Rückkehr in die PKV ermöglicht werden. In seinem Urteil wies das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung verfassungskonform sei, weil auch die PKV soziale Verantwortung übernehmen müsse.




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