Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> Juni 2009 >> Recht (Juni 2009) >> Kurzinfos >> Gesundheitsreform verfassungsgemäß

Gesundheitsreform verfassungsgemäß

Die mit der letzten Gesundheitsreform eingeführten Regelungen sind verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 10. Juni entschieden. Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) hatten mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht, die gegen die Gesundheitsreform gerichtet waren. Diese wurden aber vom Gericht in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet beziehungsweise als unbegründet abgewiesen. Besonders die gesetzliche Verpflichtung, den sogenannten Basistarif anbieten zu müssen, hielten die Vertreter der PKV für nicht zulässig.

Dabei handelt es sich um einen Tarif, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Für Gesundheitsrisiken darf dabei kein Aufschlag genommen werden, und die Beiträge sind auf den jeweils geltenden Höchstbetrag der GKV begrenzt. Mit der Einführung soll privat Krankenversicherten, die ihren Schutz verloren haben, die Rückkehr in die PKV ermöglicht werden. In seinem Urteil wies das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass diese Regelung verfassungskonform sei, weil auch die PKV soziale Verantwortung übernehmen müsse.

weiterführende Links

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us