Gesundheitsreform 2011
Ergänzung
Die Koalition hat sich geeinigt und das Gesundheitssystem weiter reformiert. Bereits ab dem 1.Januar 2011treten Änderungen in Kraft. Unabhängig davon gibt es die regelmäßigen Anpassungen der Rechengrößen zum Jahreswechsel. Eine Übersicht.
Die nächsten Schritte für die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung haben noch im Dezember 2010 als Gesetz die politischen Instanzen durchlaufen. Die beschlossene Reform ist mit höheren Beiträgen verbunden. Seit Anfang 2009 gelten einheitliche Beitragssätze für alle Krankenkassen. Um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen weiterhin sichern zu können, wird der allgemeine Beitragssatz ab 1.Januar 2011 um 0,6 Punkte auf 15,5 % und der ermäßigte Beitragssatz auf 14,9 % erhöht. Alleine von den Mitgliedern zu tragen ist dabei der 2005 eingeführte „Sonderbeitrag“ in Höhe von 0,9 Prozentpunkten. Nur der verbleibende Teil des Beitragssatzes von 14,6 % beziehungsweise ermäßigt 14,0 % wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen paritätisch getragen. Für Arbeitgeber macht dies ab dem 1.Januar 2011 einen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 % beziehungsweise 7,0 %. Der Arbeitnehmeranteil einschließlich des Sonderbeitrags beträgt somit 8,2 % beziehungsweise 7,9 %.




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