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Freie Arztwahl

Verschiedene Arbeitgeber haben einen Betriebs- oder Werksarzt in ihrem Unternehmen. Es ist für den Bewerber aber nicht verpflichtend, die Untersuchung auch dort durchführen zu lassen. Allerdings kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Untersuchung von einem fachlich geeigneten Arzt vorzunehmen ist. In der Praxis erfolgt die Untersuchung vielfach durch den arbeitsmedizinischen Dienst - eine vom Arbeitgeber unabhängige Einrichtung mit entsprechend ausgebildeten Ärzten.

Verlangt der Arbeitgeber eine Einstellungsuntersuchung, übernimmt er auch die Kosten. Möchte der Bewerber die Untersuchung von einem anderen als vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arzt vornehmen lassen und der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden, können die Kosten für das ärztliche Attest auch vom Bewerber getragen werden.

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