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Formloser Antrag möglich

Das Faktorverfahren kann formlos beantragt werden. Ehegatten müssen hierzu ihre Lohnsteuerkarten 2010 beim Finanzamt vorlegen und die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne aus den ersten Dienstverhältnissen angeben. Der Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010" ist nur auszufüllen, wenn bei der Faktorermittlung zusätzlich Freibeträge berücksichtigt werden sollen. Nach der Eintragung des Faktors muss die Lohnsteuerkarte natürlich wieder beim Arbeitgeber eingereicht werden.

Wer vorausschauend plant, kann mithilfe des Faktorverfahrens auch ein höheres Elterngeld erreichen. Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 25.06.2009 entschieden, dass Eltern die Steuerklasse zu diesem Zweck wechseln dürfen (Aktenzeichen B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R). Da sich das Elterngeld an der Höhe des wegfallenden Nettoeinkommens orientiert, kann der frühzeitige Wechsel zum Faktorverfahren eine sinnvolle Alternative sein. Zwar können werdende Eltern die Kombination der Steuerklassen III/V auch so wählen, dass der betreuende Elternteil die Steuerklasse III erhält und somit die geringstmöglichen Lohnabzüge tragen muss. Ist jedoch der andere Ehegatte der Besserverdiener, steigen seine Lohnabzüge in Steuerklasse V schnell um ein paar Tausend Euro jährlich an.

Die zu viel gezahlten Beträge lassen sich erst mit der Einkommensteuererklärung zurückfordern. Diese Variante kommt daher nur in Betracht, wenn ein beträchtliches Absinken des monatlichen Familieneinkommens finanziell verkraftet werden kann. Grundsätzlich ist das Faktorverfahren für Ehepaare mit einem großen Gehaltsunterschied interessant, die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination hängt aber stets von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehegatten ab.

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