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Flexibilität kann auch krank machen

Unabhängig davon, wie die individuelle innerbetriebliche Lösung aussieht: Sie muss rechtlich wasserdicht sein, den Auflagen von Tarifverträgen und dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entsprechen. Darin ist zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, die 48 Stunden nicht überschreiten darf. Weitere Aspekte: Auf sechs Stunden durchgehende Arbeit folgt eine dreißigminütige Pause, und nach Feierabend muss eine elfstündige Ruhezeit eingehalten werden. Eine Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Hier kann jeder Betrieb nach Interessenslage frei entscheiden.

Doch es ist auch Vorsicht geboten: Flexibilität kann unter Umständen krank machen. Davor warnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA). Flexible Arbeitszeiten sollten nicht vorschnell als risikolos durchgepwunken, sondern erst kritisch hinterfragt werden. Das haben die BauA-Experten 2004 in einer umfassenden Studie getan. Ergebnis: Flexible Arbeitszeitmodelle können für Arbeitnehmer von Vorteil sein. Sie wirken sich aber negativ auf die körperliche und psychosoziale Gesundheit aus, wenn bei ihrer Gestaltung die Bedürfnisse der Unternehmen Vorrang haben. In diesen Fällen „unternehmensbestimmter Flexibilität“ könnten Mitarbeiter sich zwar über mehr Freizeit freuen, sie aber nicht nach ihren Vorstellungen gestalten, da die Firmenleitungen den zeitlichen Rahmen vorgeben. Freizeit unter Vorbehalt, nennt die BauA das. Ihr Fazit: „Der Zwang, unter Zurückstellung eigener Interessen lediglich Unternehmensziele zu verfolgen, dürfte zu einer negativen Bewertung der eigenen Arbeitssituation führen.“ Motivationsminus und Produktivitätsverluste sind die Folgen. Unternehmen können das vermeiden, indem sie freie Zeiten mit möglichst langem Vorlauf ankündigen.

Problematisch sehen die Experten der Bundesanstalt aber auch die Rolle der Arbeitnehmer. Sie müssten den Umgang mit der entgrenzten Arbeitszeit erst erlernen. Eine 35-Stunden-Woche lasse sich nicht einfach so auf drei Tage komprimieren, ohne dass der Mitarbeiter – wie im Schichtarbeitssystem – Gefahr laufe, Schaden zu nehmen. Die BauA geht deshalb sogar so weit zu fordern, Unternehmen sollten die Variabilität der Arbeitszeiten in eher engen Grenzen halten.

Wie sich unser Arbeitsalltag in Zukunft verändert, wird spannend zu beobachten sein. Das Vollzeitmodell hat als Maß aller Dinge sicherlich ausgedient. Dass örtliche und zeitliche Grenzen irgendwann ganz verschwunden sein werden, erscheint allerdings unrealistisch.

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Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.gib.nrw.de
Zeitbüro NRW, Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.zeitbuero.nrw.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.baua.de
Das Arbeitszeitgesetz im Netz, Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.debundesrecht.juris.de/arbzg/index.html

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