Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Geld sparen, Zeit gewinnen

Ergänzung

Auf einem Langzeitkonto können Arbeitnehmer einen Teil ihres Arbeitsentgelts sparen, um sich zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt freistellen zu lassen. Bei der Auszahlung solcher Wertguthaben sind sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

In der betrieblichen Praxis werden zunehmend starre Arbeitszeitregelungen durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit abgelöst. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen erbringt der Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitraum eine Arbeitsleistung. Das erarbeitete Entgelt wird nur zu einem Teil ausgezahlt, während der andere Teil als sogenanntes Wertguthaben auf einem Entgeltkonto angespart wird. Das Wertguthaben wird vor oder nach der Arbeitsleistung für eine Freistellungsphase verwendet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze“ („Flexi II“) hat der Gesetzgeber neue Regelungen zur Verwendung und zum Schutz von Langzeitkonten (Wertguthaben) geschaffen. Neben der besseren Sicherung und der Möglichkeit der Mitnahme (Portabilität) von Wertguthaben wurden insbesondere Regelungen zur Abgrenzung der Wertguthaben-Vereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle getroffen.

weiterführende Links

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us