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Kein Sozialausgleich 2012

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Wert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2012 auf 0,00 Euro festgelegt. Damit steht fest, dass der umstrittene Sozialausgleich auch für das Jahr 2012 nicht von den Arbeitgebern durchgeführt werden muss. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jeweils zum 1.November vom sogenannten Schätzerkreis für das Folgejahr neu festgesetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Schätzerkreis hat die Aufgabe, auf Basis amtlicher Werte die Einnahmen und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten. Aufbauend darauf wird eine Prognose über den erforderlichen Beitragsbedarf des Folgejahres erstellt. Basis für die Berechnung eines über Steuermittel finanzierten Sozialausgleichs ist die Rechengröße "durchschnittlicher Zusatzbeitrag". Übersteigt dieser Durchschnittsbeitrag die persönliche Belastungsgrenze, gilt das Mitglied als finanziell überfordert und hat Anspruch auf Sozialausgleich. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen.

Meldepflichten bleiben für Mehrfachbeschäftigte bestehen

Auch wenn es für das Kalenderjahr 2012 noch keinen Sozialausgleich gibt, so müssen die Arbeitgeber dennoch eine Monatsmeldung mit den Entgeltdaten der Arbeitnehmer und dem Abgabegrund "58" im Rahmen des SV-Meldeverfahrens ab 2012 übermitteln. Das gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. Die Krankenkassen melden im Dialogverfahren die Gesamtentgelte zurück. Arbeitgeber benötigen diese Angaben zur korrekten Beitragsberechnung für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer mit Entgelt innerhalb der Gleitzone oder bei Entgelten über der Beitragsbemessungsgrenze.

Mehr Informationen zum Sozialausgleich finden Sie Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dehier.

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