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Erstattungsanträge

Ab dem 01.01.2011 sind Erstattungsanträge nach dem AAG nur noch maschinell per Datenübermittlung bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AAG). Die Nutzung von Papierformularen ist nach dem 31.12.2010 nicht mehr zulässig.
Die Erstattungsanträge sind durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder maschinellen Ausfüllhilfen (SV-NET) zu erstellen.

Eine Übersicht der zugelassenen Programme finden Sie unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dewww.gkv-ag.de (Menü "Entgeltabrechnungsprogramme"). Arbeitgeber können alternativ die Erstattungsanträge mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.itsg.de/svnet_home.itsg an die Datenannahmestellen senden.

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