Entspannt in die Betriebsprüfung
Ergänzung
Alle vier Jahre wird die Abführung der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbeiträge überprüft. Eine gute Vorbereitung ist sinnvoll.
Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens sind ordnungsgemäß sozialversichert? Die Unterlagen sind stets auf dem aktuellen Stand? Dann haben Sie bei einer Betriebsprüfung nichts zu befürchten. Der Termin läuft besonders reibungslos und schnell, wenn Sie für die Prüfer bereits alle notwendigen Informationen zusammenstellen und die Belege vorbereiten.
Wichtiger Bestandteil der Prüfung alle vier Jahre sind die Nachweise, dass alle Beschäftigten in Ihrem Unternehmen ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und die Beiträge korrekt abgeführt sind. Auf Wunsch des Arbeitgebers kann die Prüfung auch in kürzeren Zeitabständen erfolgen - etwa, wenn viele neue Mitarbeiter eingestellt wurden oder das Unternehmen eine höhere Nachzahlung befürchtet. Auch im Fall einer Insolvenz oder bei Betriebsstilllegungen kann eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Oft werden auch Kontrollen durchgeführt, um andere Behörden wie etwa Zollverwaltung oder Staatsanwaltschaft zu unterstützen. Auf diese Weise sollen unter anderem Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bekämpft werden.
Beitragszahlungen im Sinne der Sozialversicherung sind auch Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Gegenstand der Prüfung sind die Umlagepflicht und das Beitragsverfahren.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist darüber hinaus auch für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig. Seit dem 1. Januar 2009 übernehmen die Rentenversicherungsträger außerdem die Betriebsprüfung für die Unfallversicherung. Geprüft werden die Zuordnung der Entgelte zu den trägerspezifischen Gefahrtarifstellen sowie die Beurteilung des beitragspfl ichtigen Arbeitsentgelts zur Unfallversicherung.




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Prüfungsablauf
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