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Entlastung für Pflegende?

Immer mehr Menschen sind doppelt gefordert: Zusätzlich zu einem anstrengenden Arbeitsalltag betreuen sie pflegebedürftige Angehörige. Das Familienpflegegesetz soll ihnen rechtlichen Rückhalt bringen - doch es bleibt hinter den Erfordernissen zurück.

Eigentlich hätten die Weichen längst gestellt sein können - denn die Entwicklung ist klar: Immer mehr Menschen werden in Deutschland pflegebedürftig, und vielfach nehmen Angehörige die persönliche Betreuung in der Familie ganz selbstverständlich auf sich.

Sie entlasten damit nicht nur das unzureichende Pflegesystem - sie belasten sich damit extrem, indem sie neben einem oft kräftezehrenden Arbeitsalltag für ihre Angehörigen da sind. Auf Dauer eine schwierige Situation, denn aus der Belastung wird irgendwann eine Überlastung - eine Lösung muss her. Oft besteht diese in der Reduzierung der Arbeitszeit, was Verzicht auf Aufstiegschancen und finanzielle Einbußen im Gehalt wie auch im späteren Rentenbezug zur Folge hat. Und wenn im Unternehmen die Verringerung der Arbeitszeit nicht möglich ist, muss irgendwann der Job aufgegeben werden.

Eine absurde Situation - denn von Angehörigen betreut zu werden, tut nicht nur den Pflegebedürftigen gut, es entlastet auch das nicht adäquate Pflegesystem. Angesichts der sich verschärfenden Entwicklung - in zehn Jahren wird es drei Millionen Pflegebedürftige geben - wurde schon seit geraumer Zeit eine gesetzliche Regelung diskutiert, die den pflegenden Arbeitnehmern Spielräume sichern sollte, ohne das Einkommen oder gar den Job zu riskieren.

Nun wurde ein Familienpflegezeitgesetz beschlossen, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten soll und eine Teilzeitregelung vorsieht: Wer Angehörige pflegt, kann seine Arbeitszeit zwei Jahre lang um 50 Prozent reduzieren, bekommt aber 75 Prozent der Bezüge. Volles Gehalt wird erst nach Wiederaufnahme der vollen Tätigkeit gezahlt, wenn das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Das große Manko dieses Gesetzes: Es ist gibt keinen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit - wer Angehörige pflegt, ist also weiterhin auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Die dringend nötige Beteiligung der Wirtschaft an der gesellschaftlichen Aufgabe, die Betreuung Pflegebedürftiger sicherzustellen, wurde hier vertan. Keine Frage, dass wohl schon bald nachgebessert werden muss.

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Autor: Kay Dohnke

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