Elterngeld und Teilzeitbeschäftigung
Als Nächstes will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die Möglichkeiten für Eltern verbessern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchten: "In Zeiten der Krise sind besonders viele berufstätige Eltern hin- und hergerissen. Sie wünschen sich Zeit für das Neugeborene, aber sie spüren auch, wie sehr ihre Betriebe mit den Folgen der Krise kämpfen. Sie wissen, dass es jetzt besonders wichtig ist, zumindest mit einem Bein am Arbeitsplatz zu bleiben. Diese jungen Paare sollen sich beim Elterngeld nicht schlechter stehen als andere Eltern", so von der Leyen. Deswegen will die Bundesfamilienministerin eine flexible Teilelterngeldoption einführen, die beides ermöglicht: Zeit mit dem Kind und Kontakt zum Beruf.
Nach der bisherigen Regelung ist es bereits möglich, sich von vornherein den halben Elterngeldbetrag über die doppelte Zeit auszahlen zu lassen (Streckung). Der Vorschlag der Bundesfamilienministerin bringt demgegenüber immer dann Vorteile für Elterngeldbezieher, wenn sie während der Bezugszeit noch in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter, die beispielsweise auf 60 Prozent Teilzeit gehen, sollen künftig nur noch einen halben, statt einen vollen Monatsanspruch verbrauchen. Jeden nur zur Hälfte verbrauchten Monatsanspruch können die Mütter und Väter mit dem verbliebenen Teilanspruch im Anschluss anhängen und somit unter dem Strich nicht nur länger, sondern in der Regel auch mehr Elterngeld erhalten (siehe Beispiel).
Die Betriebe können ihre Mitarbeiter weiterbeschäftigen, müssen sie aber nicht voll bezahlen. Diese Lösung ist auch für Väter und Mütter attraktiv, die ihre Neugeborenen gleichzeitig oder nacheinander bis zu zweieinhalb Jahren selbst betreuen möchten. Dadurch dass der finanzielle Schonraum für junge Eltern auf bis zu 28 Monate ausgedehnt wird, schafft der neue Vorschlag maximale Flexibilität und Wahlfreiheit.
Beispiel:
Ein Elternteil mit einem Nettoeinkommen von 2.000 EUR nimmt für zwei Monate Elterngeld und arbeitet weiter in Teilzeit (50 %).
Bisherige Regelung:
Nettoeinkommen Teilzeitarbeit
= 1.000 EUR
davon 67 % Elterngeld
= 670 EUR
Elterngeld insgesamt für zwei Monate (oder für vier Monate bei Streckung)
= 1.340 EUR
Geplante Regelung:
Nettoeinkommen Teilzeitarbeit
= 1.000 EUR
davon 67 % Elterngeld
= 670 EUR
Für die Teilzeitarbeit wird nur ein halber Anspruchsmonat verbraucht, somit wird insgesamt vier Monate Elterngeld gezahlt. Elterngeld insgesamt für vier Monate
= 2.680 EUR.
Nach der neuen Regelung würde der Antragsteller also doppelt so viel Geld erhalten.




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