Gehen Sie direkt: Zum Textanfang (Navigation überspringen) | Zur Hauptnavigation | Zu weiteren Informationen | Zur Kontaktmöglichkeiten | Zum Seitenanfang

Sie sind hier: DAK>> Firmenportal>> Magazin praxis+recht >> Zum Archiv >> September 2009 >> Recht (September 2009) >> Kurzinfos >> Datenschutz ist Chefsache

Datenschutz ist Chefsache

Am 1. September 2009 sind wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten. Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin, dass die Erhebung und Verwendung der Beschäftigtendaten sowohl qualitativ als auch quantitativ nicht unangemessen sein dürfen. In jedem Einzelfall sind die Eingriffsintensität und das Aufdeckungsinteresse gegeneinander abzuwägen. Dabei ist stets darauf zu achten, solchen Instrumenten den Vorzug zu geben, die möglichst wenig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten eingreifen. Soweit sich etwa Erkenntnisse auch durch Auswertung anonymer Daten gewinnen lassen, ist auf eine personenbezogene Auswertung zu verzichten.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erwartet, dass in der neuen Legislaturperiode weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen werden. Dazu gehören seiner Ansicht nach in erster Linie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Mehr Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie auf Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.bfdi.bund.de

weiterführende Links

Newsletter

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter und lesen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe... Verknüpfung innerhalb des DAK Internet-Angebotsweiter...

Servicenavigation

Seite bookmarken bei 
		Linkarena Seite bookmarken bei 
		oneView Seite bookmarken bei alltagz Seite bookmarken bei Mister 
		Wong Seite bookmarken bei del.ico.us