Datenschutz ist Chefsache
Am 1. September 2009 sind wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten. Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten.
Grundsätzlich gilt auch weiterhin, dass die Erhebung und Verwendung der Beschäftigtendaten sowohl qualitativ als auch quantitativ nicht unangemessen sein dürfen. In jedem Einzelfall sind die Eingriffsintensität und das Aufdeckungsinteresse gegeneinander abzuwägen. Dabei ist stets darauf zu achten, solchen Instrumenten den Vorzug zu geben, die möglichst wenig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten eingreifen. Soweit sich etwa Erkenntnisse auch durch Auswertung anonymer Daten gewinnen lassen, ist auf eine personenbezogene Auswertung zu verzichten.
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, erwartet, dass in der neuen Legislaturperiode weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen werden. Dazu gehören seiner Ansicht nach in erster Linie ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Mehr Informationen zu den wichtigsten Änderungen finden Sie auf
www.bfdi.bund.de




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