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Bundesgesetzblatt: Bürgerzugang ist ab sofort online

Ab sofort ist der Bürgerzugang des Bundesgesetzblatts (BGBl) unter Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.bgbl.de online. Jedem Bürger ist hiermit die Möglichkeit gegeben, alle Ausgaben des BGBl einzusehen und herunterzuladen. Bisher war es dem interessierten Internetnutzer nur möglich, das BGBl Teil I bis in das Jahr 1999 und den Teil II nur bis 2002 zurück einzusehen. Jetzt wurden alle Bundesgesetzesblätter, die seit 1949 erschienen sind, digitalisiert und jedem zugänglich als PDF online gestellt. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet.

Seit diesem Zeitpunkt erscheint das BGBl in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen beziehungsweise andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam. Das BGBl spielt daher eine entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel. In der Papierausgabe der Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich sind.

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