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Auf einen Blick

Die neue EG-Verordnung 883/04 und 987/07 über soziale Sicherheit ist seit 1.5.2010 gültig und anzuwenden.
Die Verordnungen gelten für Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz wenden die neue Verordnung nicht an, so dass die alte Verordnung EWG 1408/71 anzuwenden ist.

Infos

Auskünfte: DAK-Fachzentren unter 0180 1 325 327*. Alle Kontaktdaten: Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dewww.dak-firmenservice.de -> Kontakt Anträge auf Ausnahmevereinbarungen: GKV-Spitzenverband deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA), Pennefeldsweg 12c, 53177 Bonn, Tel. 02 28-95 30-0, Fax 0228- 95 30 600, E-Mail: post@dvka.de. Weitere Informationen und Merkblätter zur Sozialversicherung bei Beschäftigung im Ausland gibt es unter Verknüpfung mit einer Internetseite außerhalb DAK.dewww.dvka.de

*3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

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