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Alle Beschäftigten sind gleich

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschäftigte vielfach die Arbeitsgerichte. Inzwischen gibt es einschlägige Rechtsprechungen bis hin zu ersten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Was jeder Arbeitgeber wissen sollte.

Im August 2006 ist das AGG in Kraft getreten. Es soll Menschen vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität schützen. Soweit die Theorie - die Praxis zeigt jedoch: Das AGG lässt stellenweise Fragen offen. Das sorgt im Firmenalltag für Verunsicherung. Die aktive Auseinandersetzung mit dem AGG kann Arbeitgeber und Führungskräfte vor Prozessen schützen.

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Autor: Eckhard Bloch

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