Beispiel
Die Eheleute Kerstin und Alfons Hoffmann (Name von der Redaktion geändert) waren in 2009 beide als Arbeitnehmer tätig. Der Bruttoarbeitslohn des Ehemannes betrug 36.000 € (Steuerklasse III). Die Ehefrau verdiente 12.000 € brutto (Steuerklasse V). Beide beantragen ab März 2010 das Faktorverfahren.
| Das Finanzamt ermittelt den Faktor wie folgt: | in € | |
| 1. Schritt: Voraussichtliche Einkommensteuer 2010 nach dem Splittingtarif (Prognoseberechnung) | 5.306 | |
| 2. Schritt: Ermittlung der Lohnsteuer beider Ehegatten nach Steuerklasse IV | 5.959 | |
| 3. Schritt: Faktor wird errechnet | 5.306 / 5.959 | = 0,890 |
| 4. Schritt: Auf den Lohnsteuerkarten 2010 wird "IV/0,890" eingetragen. | ||
| Neuer Nettolohn der Ehefrau mit Faktorverfahren1 | 781,67 | |
| Bisheriger Nettolohn der Ehefrau in Steuerklasse V1 | 674,17 | |
| Mehr Netto ab März 2010 | 107,50 | |
Hinweis: Die nach dem Faktorverfahren ermittelte Lohnsteuer entspricht der voraussichtlich festzusetzenden Steuer im Einkommensteuerbescheid 2010. Der Ehemann hätte zwar in Steuerklasse III einen höheren Nettolohn als im Faktorverfahren erhalten, per Einkommensteuerbescheid wäre bei der Kombination III/V jedoch eine Nachzahlung in Höhe von 1.079 €2 fällig gewesen.
*1 KV-Satz 14,9 %, kirchensteuerpflichtig in NRW, gesetzlich pflichtversichert (KV, PV, RV), keine Kinderfreibeträge
*2 Berechnung:
www.abgabenrechner.de




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