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Bei Baby Zuschuss

Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Mutterschaft durch den neuen U2-Umlagesatz.

Damit Firmen - Kleinbetriebe wie große Unternehmen - Frauen bei der Beschäftigtenauswahl nicht benachteiligen, ist das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ausgeweitet worden. Schwangerschaft und Mutterschaft soll kein Hinderungsgrund für Einstellungen von Frauen mehr sein. Bereits seit 2006 ist die Entgeltfortzahlungsversicherung bei der DAK als eigenständige Versicherung integriert. Beschäftigen Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, erhalten sie nach dem AAG das fortgezahlte Arbeitsentgelt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiter/innen (U1) - je nach gewähltem Erstattungssatz - zurückgezahlt. Vollständig erstattet werden dagegen die Aufwendungen, die den Arbeitgebern durch die finanzielle Absicherung ihrer Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) entstehen. Zu unterscheiden ist bei dem Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft zwischen dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 MuSchG) und den Aufwendungen bei einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft (§ 11 MuSchG).

Der gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird von der DAK zu 100 Prozent erstattet. Muss die Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen, wird nicht nur das Bruttoarbeitsentgelt zu 100 Prozent übernommen. Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber von der DAK die Arbeitgeberanteile an dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal mit 20 Prozent des fortgezahlten Arbeitsentgelts zurück, höchstens jedoch die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge.

Der Umlagesatz für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2) wird zum 1. Juli 2010 auf 0,28 Prozent angepasst. Dies ist bei der Erstellung der Beitragsnachweise ab Juli 2010 zu berücksichtigen.

Info

Die vollständige Umlagetabelle finden Sie unter Verknüpfung mit einer internen Seite auf DAK.dewww.dak-firmenservice.de -> Umlagesätze U1/U2

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