Langsam auf die Beine helfen
Ergänzung
Wenn Arbeitnehmer nach einer schweren Krankheit in den Beruf zurückwollen, sollten sie nicht sofort voll belastet werden. Viel besser ist es, das Arbeitspensum kontrolliert zu steigern - zum Beispiel im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Was Anfang der Siebziger Jahre als "Hamburger Modell" ins Leben gerufen wurde, hat unter dem Namen stufenweise Wiedereingliederung längst Eingang in die tägliche Praxis der Arbeitgeber, Ärzte und Krankenkassen gefunden. Früher fand das Modell vornehmlich in der Rekonvaleszenz von Herzpatienten Verwendung. Heute sind die Krankheitsfelder vielschichtiger:
Bei langwierigen orthopädischen Erkrankungen kann eine stufenweise Wiedereingliederung ebenso sinnvoll sein wie bei Krebs- oder psychischen Erkrankungen. Grundsätzlich gilt: Überall dort, wo es aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, den Arbeitnehmer Schritt für Schritt an die Belastung des täglichen Arbeitslebens heranzuführen, sollte dieses Instrument eingesetzt werden. Die stufenweise Wiedereingliederung wurde inzwischen auch als Maßnahme der Kranken- oder Rentenversicherung in das Sozialgesetzbuch (SGB) aufgenommen (Gesetzestexte SGB V/IX siehe Kasten, Seite 16). Seit der Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches im Jahr 2004 sind die Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Der Arbeitgeber muss dabei zunächst klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
weiterführende Links
Zur aktiven Teilnahme verpflichtet
Dauer der Maßnahme kann variieren
Bei Bedarf wird die Belastung angepasst
Neue Tendenz in der Rechtsprechung
Autor: Wilfried Koletzko



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