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Arbeitgeberanteile sind enthalten

Seit Jahresbeginn umfasst das Wertguthaben neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ist dies der vom Arbeitgeber zu entrichtende Pauschalbeitrag. Das Wertguthaben setzt sich somit aus dem Entgeltguthaben und den auf diesen Betrag entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.

Grundsätzlich können alle Arbeitsentgeltbestandteile aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Wertguthaben verwendet werden – es sei denn, eine tarifvertragliche Regelung schließt das aus. Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können als Wertguthaben berücksichtigt werden. Für diese sind dementsprechend auch die Arbeitgeberbeitragsanteile ins Wertguthaben einzustellen.

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