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Anreize für Arbeitsaufnahme schaffen

Das Prinzip funktioniert wie folgt: Das Finanzamt ermittelt zunächst die voraussichtliche Lohnsteuer beider Ehegatten in der Steuerklasse IV und setzt die Summe ins Verhältnis zur voraussichtlichen Einkommensteuer nach dem Splittingtarif (siehe Beispielkasten auf der folgenden Seite). Der ermittelte Faktor ist kleiner als eins, hat drei Nachkommastellen und wird auf der Lohnsteuerkarte beider Ehegatten eingetragen. Durch das Faktorverfahren werden bei jedem Ehegatten ein Grundfreibetrag und die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens berücksichtigt. Die Lohnsteuerlast wird im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne zueinander verteilt, sodass eher der Anreiz entsteht, auch dann eine Arbeit aufzunehmen, wenn der andere Ehepartner deutlich mehr verdient.

Die Eintragung eines Faktors nimmt das Finanzamt unabhängig von der zuvor bestehenden Steuerklassenkombination vor. Für einen Wechsel von III/V auf IV/IV und umgekehrt sind nach wie vor die Gemeinden zuständig. Ab dem Folgemonat nach der Antragstellung berücksichtigt der Arbeitgeber den Faktor erstmalig bei der Lohnabrechnung. Wer den Antrag demnach im Januar 2010 abgibt, kann bereits im Februar 2010 von dem Faktorverfahren profitieren. Auf der Lohnsteuerkarte 2010 kann der Faktor spätestens bis zum 30.11.2010 eingetragen werden, dann wirkt er sich allerdings nur in der Lohnabrechnung für Dezember 2010 aus.

Wählen Ehegatten das Faktorverfahren, trägt das Finanzamt keine zusätzlichen Freibeträge mehr auf der Lohnsteuerkarte ein (zum Beispiel für erhöhte Fahrtkosten, Verluste aus Mietobjekten). Dennoch geht die steuermindernde Wirkung von Freibeträgen auch beim Faktorverfahren nicht verloren: Die Freibeträge werden bei der Ermittlung des Faktors eingerechnet, sodass dieser kleiner ausfällt und die Lohnsteuerbelastung sinkt.

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