Änderung geplant
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant eine Änderung der Gesetzeslage, welche dem ergangenen BSG-Urteil die Grundlage entziehen würde. Solange jedoch durch die Bundesregierung keine neue Rechtslage durch eine Gesetzesänderung festgelegt worden ist, gilt für die Beurteilung der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das BSG-Urteil vom 24. September 2008.




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