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Ausgleichsverfahren auch bei der DAK-Gesundheit

Entgeltfortzahlungsversicherung

Arbeitgebern entstehen nicht unerhebliche finanzielle Belastungen, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit (U1), Beschäftigungsverbot und Mutterschutz (U2), ihre Tätigkeit nicht oder nur teilweise ausüben können.

Die DAK-Gesundheit erstattet diese Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgelfortzahlungsversicherung und bietet Arbeitgebern eine optimale und preisgünstige Absicherung. Arbeitgeber können bei der DAK-Gesundheit für die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen vier verschiedenen Erstattungssätzen wählen.

Kompetenz und bewährter Service der DAK-Gesundheit aus einer Hand, auch wenn es um Ihre Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung geht.

Weitere Informationen zum U1- und U2-Umlageverfahren finden Sie hier:

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