Ausgleichsverfahren auch bei der DAK-Gesundheit
Entgeltfortzahlungsversicherung
Arbeitgebern entstehen nicht unerhebliche finanzielle Belastungen, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit (U1), Beschäftigungsverbot und Mutterschutz (U2), ihre Tätigkeit nicht oder nur teilweise ausüben können.
Die DAK-Gesundheit erstattet diese Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgelfortzahlungsversicherung und bietet Arbeitgebern eine optimale und preisgünstige Absicherung. Arbeitgeber können bei der DAK-Gesundheit für die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwischen vier verschiedenen Erstattungssätzen wählen.
Kompetenz und bewährter Service der DAK-Gesundheit aus einer Hand, auch wenn es um Ihre Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung geht.
Weitere Informationen zum U1- und U2-Umlageverfahren finden Sie hier:
weiterführende Links
Was sich für Arbeitgeber durch die Fusion ändert
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1-Umlage)
Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Umlage)
Umlage- und Erstattungssätze
Erstattungsanträge
Arbeitsblatt zur Feststellung
Gemeinsames Rundschreiben zum AAG und Auszug aus der Satzung der DAK-Gesundheit
Vordrucke



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