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Vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe

In einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe stehen die berufliche und soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung der Behinderten im Vordergrund.

Für Pflegebedürftige, die in einer solchen Einrichtung untergebracht sind, übernimmt die DAK-Pflegekasse zur Abgeltung der Pflegeaufwendungen 10 % des mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Heimentgeltes, jedoch höchstens 256,00 EUR monatlich.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld, z.B. an Wochenenden oder während der Ferienzeiten.

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