Vollstationäre Pflege
Wenn häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt (z.B. weil die bisherige Pflegeperson überfordert ist), kann vollstationäre Pflege gewährt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung in einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgt.
Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.470,00 EUR übernommen.
Ab dem 01.01.2010 hat der Gesetzgeber folgende Leistungsgrenzen festgelegt:
| Pflegestufe | |
|---|---|
| Pflegestufe I: |
bis zu 1.023,00 EUR |
| Pflegestufe II: | bis zu 1.279,00 EUR |
| Pflegestufe III: | bis zu 1550,00 EUR |
Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich
hoher Pflegebedarf vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe
III weit übersteigt, kann die DAK-Pflegekasse Kosten von bis zu 1918,00
EUR monatlich übernehmen.
Wird vollstationäre Pflege gewählt, obwohl sie nicht zwingend erforderlich
ist, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe des Betrages, der je
nach Pflegestufe bei häuslicher Pflege für die Inanspruchnahme
der Pflegesachleistung zur Verfügung steht; nähere Auskünfte
hierzu erhalten Sie von jeder DAK-Geschäftsstelle.







