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Vollstationäre Pflege

Wenn häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt (z.B. weil die bisherige Pflegeperson überfordert ist), kann vollstationäre Pflege gewährt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbringung in einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgt.
Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.470,00 EUR übernommen.
Ab dem 01.01.2010 hat der Gesetzgeber folgende Leistungsgrenzen festgelegt:

Pflegestufe  
Pflegestufe I:

bis zu 1.023,00 EUR

Pflegestufe II: bis zu 1.279,00 EUR
Pflegestufe III: bis zu 1550,00 EUR

Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich hoher Pflegebedarf vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann die DAK-Pflegekasse Kosten von  bis zu 1918,00 EUR monatlich übernehmen.
Wird vollstationäre Pflege gewählt, obwohl sie nicht zwingend erforderlich ist, besteht ein Leistungsanspruch in Höhe des Betrages, der – je nach Pflegestufe – bei häuslicher Pflege für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistung zur Verfügung steht; nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von jeder DAK-Geschäftsstelle.

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