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Leistungen

Tages- und Nachtpflege

Wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann, besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistung ermöglicht zum Beispiel die teilweise Entlastung oder die Überbrückung der Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung der Pflegeperson.

Die DAK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung; darüber hinausgehende Kosten – z.B. für Unterkunft und Verpflegung – sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.

Leistungen werden bis zu folgenden Höchstbeträgen im Kalendermonat zur Verfügung gestellt:

Pflegestufe  
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige):

bis zu 384,00 EUR 

Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): bis zu 921,00 EUR
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): bis zu 1.432,00 EUR

Wird der Höchstsatz nicht ausgeschöpft, können  daneben die Pflegesachleistung und/ oder Pflegegeld anteilig bezogen werden.

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