Tages- und Nachtpflege
Wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann, besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistung ermöglicht zum Beispiel die teilweise Entlastung oder die Überbrückung der Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung der Pflegeperson.
Die DAK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung; darüber hinausgehende Kosten – z.B. für Unterkunft und Verpflegung – sind vom Pflegebedürftigen selbst aufzubringen.
Leistungen werden bis zu folgenden Höchstbeträgen im Kalendermonat zur Verfügung gestellt:
| Pflegestufe | |
|---|---|
| Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): |
bis zu 384,00 EUR |
| Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): | bis zu 921,00 EUR |
| Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): | bis zu 1.432,00 EUR |
Wird der Höchstsatz nicht ausgeschöpft, können daneben die Pflegesachleistung und/ oder Pflegegeld anteilig bezogen werden.









