Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung erhalten Pflegebedürftige, die im eigenen Haushalt oder im Haushalt, in den sie aufgenommen worden sind, gepflegt werden.Sie wird erbracht von zugelassenen Pflegediensten, die Vertragspartner der DAK-Pflegekasse sind und umfasst Hilfestellung in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung.
Auf diese Weise wird es vielen Versicherten ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Ein zugelassener Pflegedienst kann der DAK-Pflegekasse monatlich maximal folgende Beträge in Rechnung stellen:
| Pflegestufe | |
|---|---|
| Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 450,00 EUR |
| Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1100,00 EUR |
| Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): | Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1550,00 EUR |
Wenn in besonders gelagerten Einzelfällen ein außergewöhnlich
hoher Pflegebedarf vorliegt, der das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt,
kann der Leistungsanspruch bis auf 1.918,00 EUR monatlich ausgedehnt werden.
Pflegebedürftige können selbst bestimmen, wann und in welcher Häufigkeit
sie die Pflegeeinsätze in Anspruch nehmen möchten.








