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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme) dienen:

  • der Erleichterung der Pflege
  • der Linderung der Beschwerden
  • der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung.

Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich; es genügt z.B. eine entsprechende Empfehlung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Die DAK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für:

  • Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (bis zu 31,00 EUR im Kalendermonat);hierzu gehören z.B. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
  • technische Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten); diese werden vorrangig leihweise ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt; ist eine leihweise Überlassung nicht möglich, müssen sich Versicherte über 18 Jahre mit einem Eigenanteil von 10 %  – höchstens 25,00 EUR – je Hilfsmittel an den Kosten beteiligen.


Über eine mögliche vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert Sie gern jede DAK-Geschäftsstelle.

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