Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme) dienen:
- der Erleichterung der Pflege
- der Linderung der Beschwerden
- der Ermöglichung einer selbständigeren Lebensführung.
Eine gesonderte ärztliche Verordnung ist hierfür nicht erforderlich; es genügt z.B. eine entsprechende Empfehlung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Die DAK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für:
- Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (bis zu 31,00 EUR im Kalendermonat);hierzu gehören z.B. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
- technische Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten); diese werden vorrangig leihweise ohne Zuzahlung zur Verfügung gestellt; ist eine leihweise Überlassung nicht möglich, müssen sich Versicherte über 18 Jahre mit einem Eigenanteil von 10 % – höchstens 25,00 EUR – je Hilfsmittel an den Kosten beteiligen.
Über eine mögliche vollständige oder teilweise Befreiung von Zuzahlungen informiert Sie gern jede DAK-Geschäftsstelle.







