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Kurzzeitpflege

Die DAK-Pflegekasse kann für diese Leistung Kosten übernehmen, wenn häusliche Pflege nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden kann und auch teilstationäre Pflege nicht ausreicht, beispielsweise:

  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder
  • in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (z.B. bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit).


Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen; sie wird für maximal 4 Wochen je Kalenderjahr und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe – bis zu einem Höchstbetrag von 1550,00 EUR gewährt.

Der Leistungsanspruch umfasst die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung; Unterkunft, Verpflegung und etwaige Zusatzleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

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