Kombinationsleistung
Falls der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird, kann die DAK – Pflegekasse gegebenenfalls ein anteiliges Pflegegeld gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass außer den MitarbeiterInnen des Pflegedienstes noch eine weitere Pflegeperson vorhanden ist (zum Besipiel eine Angehörige oder ein Nachbar), die den restlichen Hilfebedarf abdeckt.
Beispiel
Ein Versicherter in Pflegestufe II hat Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 1.040,00 EUR oder auf ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 430,00 EUR.
In einem Monat werden Leistungen eines Pflegedienstes im Wert von 468,00 EUR ( = 45% von 1.040, 00 EUR ) beansprucht. Für die selbst sichergestellte Pflege kann die DAK-Pflegekasse nun ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 236,50 EUR ( = 55% von 430,00 EUR) zur Verfügung stellen.







