Zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Anspruch haben nicht nur Pflegebedürftige sondern auch Personen, die durch Hilfebedarf die Pflegestufe I noch nicht erreicht haben. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Für diesen Personenkreis stellt die DAK-Pflegekasse abhängig vom Umfang des Betreuungsbedarfs bis zu 2.400,00 € im Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet.
Berücksichtigt werden können hierbei Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
- Tages- oder Nachtpflege bzw. Kurzzeitpflege in zugelassenen Pflegeeinrichtungen,
- besonderen Angeboten der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste,
- anderweitigen Betreuungsangeboten, die nach Landesrecht anerkannt sind.







