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Wer ist pflegeversichert?

Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht; es gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".
Ehegatten, Lebenspartner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Kinder, die - unter bestimmten Voraussetzungen - in der DAK kostenfrei familienversichert sind, sind somit auch in der DAK-Pflegekasse familienversichert.

Versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte.

Außerdem sind in der sozialen Pflegeversicherung Personen versicherungspflichtig,

  • die nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die die entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, einen Anspruch  auf Heilbehandlung  oder Krankenbehandlung haben,
  • die Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichs- oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen,
  • die eine ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen beziehen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
  • die laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem SGB VIII beziehen,
  • die krankenversorgungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind.


Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen.
Falls Sie eine umfassende Beratung wünschen oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen in unseren Geschäftsstellen; diese sind gerne für Sie da.
Oder nutzen Sie unseren Service DAKdirekt. Unter der Rufnummer 0180 1 325325 stehen Ihnen 24 Stunden lang an 365 Tagen qualifizierte DAK-Mitarbeiter(innen) Rede und Antwort.
3,9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, max. 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen.

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