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Rentenversicherungsbeiträge

Für selbstbeschaffte (private) Pflegepersonen prüft die DAK-Pflegekasse, ob aufgrund der Pflegetätigkeit eine Rentenversicherungspflicht eintritt; ist dies der Fall, übernimmt sie für die Pflegeperson die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.

Voraussetzungen dafür sind u.a., dass die Pflege an wenigstens 14 Stunden pro Woche ausgeübt wird, die Vergütung für die Pflegetätigkeit das gesetzliche Pflegegeld nicht übersteigt und die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbstätig ist.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Stufe der Pflegebedürftigkeit und nach den wöchentlichen Pflegestunden.

Darüber hinaus sind Pflegepersonen während der pflegerischen Tätigkeit in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.

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