Produktgruppe 15 Aufsaugende Inkontinenzhilfen - Versorgung durch Vertragspartner
Als Ergebnis der Vertragsabsicht vom 21.04.2011 hat die DAK Verträge im Bereich der aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe 15 abgeschlossen.
Die Versorgung der DAK-Kunden mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen erfolgt deshalb ab dem 01.10.2011 ausschließlich durch Vertragspartner. Ohne gültigen Vertrag sind Leistungserbringer dann nicht mehr zur Auslieferung und Abrechnung der aufsaugenden Inkontinenzhilfen berechtigt.
Hinweis:
In diesem Produktbereich existiert seit dem 01. Februar 2012 kein Vertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und der DAK. Die Mitgliedsapotheken können den geschlossenen DAK-Verträgen beitreten, um so - und ungeachtet der laufenden Verhandlungen - saugende Inkontinenzhilfen taxierungssicher an DAK-Kunden abgeben zu können.
Leistungserbringer, die den Verträgen beitreten möchten, verwenden bitte den DAK-Vertragsmanager.








