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Rabattverträge

Die DAK hat zum 01.04.2007 mit führenden Herstellern Rabattverträge geschlossen. Grundlage der Rabattverträge ist die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingeführte Verpflichtung der Apotheken, bevorzugt Arzneimittel abzugeben, für die ein Rabattvertrag besteht. Für die DAK stand bei der Auswahl der Vertragspartner im Vordergrund, dass für unsere Versicherten eine große Auswahl hochwertiger Arzneimittel verfügbar ist.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die DAK ab 2009 verpflichtet, neue Rabattverträge europaweit auszuschreiben. Verträge mit einzelnen Firmen über das komplette verordnungsfähige Arzneimittel-Sortiment dürfen nicht mehr abgeschlossen werden. Zukünftig wird es daher für jeden Wirkstoff andere Vertragspartner geben. Aufgrund einer ausreichend großen Vorlaufzeit vor Beginn der Verträge und der garantierten Lieferfähigkeit durch die Hersteller, wird es zu keinen Lieferproblemen kommen. Apotheken und Ärzte können die jeweils aktuellen Vertragspartner dieser Seite, ihrer Software und unter www.deutschesapothekenportal.de entnehmen.

Die ersten neuen Verträge starteten zwischen 01. Mai 2009 und 01. Januar 2010. Je Wirkstoff wurde ein Vertrag mit bis zu drei Firmen abgeschlossen, um den Versicherten, Ärzten und Apotheken eine Auswahl zu ermöglichen. Aufgrund von Zusammenschlüssen zu Bietergemeinschaften sind in einigen Fällen auch mehr als drei Firmen Vertragspartner geworden. Zum 01.01.2011 starteten neue Rabattverträge.

Zum 01.01.2012 fusionieren die DAK Unternehmen Leben und die BKK Gesundheit zur DAK-Gesundheit. Zwischen den Kassen wurde eine parallele Fortgeltung der bestehenden Arzneimittelrabattverträge nach Institutionskennzeichen vereinbart. Die Rabattverträge der einzelnen Kassen gelten weiterhin nur für die dort bisher Versicherten. Das heißt:

Für die Versicherten der ehemaligen DAK gelten nur die Verträge der DAK.

Für die Versicherten der ehemaligen BKK Gesundheit gelten nur die Verträge der BKK Gesundheit.

Die Rabattverträge sind generell über das Institutionskennzeichen codiert. Dies setzt zwingend die richtige Eingabe des Institutionskennzeichens voraus. Problematisch könnte sich die Verwendung von sog. "Voreinstellungen" bzw. "Schnellwahltasten" auswirken (je nach Apothekensoftware möglich).

Wir empfehlen daher, das Institutionskennzeichen immer manuell einzugeben, da nur dann eine korrekte Rezeptbelieferung nach dem Rahmenvertrag (§ 129 Abs. 2 SGB V) gewährleistet werden kann.

Eine Gesamtübersicht der DAK-Rabattarzneimittel finden Sie hier: DAK - Rabattarzneimittel Stand Mai 2012

Eine Gesamtübersicher der BKK Gesundheit-Rabattarzneimittel finden Sie hier: BKK Gesundheit-Rabattarzneimittel Stand Mai 2012

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