Aktuelle Informationen zur Fusion von DAK, BKK Gesundheit und BKK Axel Springer zur neuen DAK-Gesundheit
Ab dem 01. Januar 2012 haben wir als Ihr Partner einen neuen Namen: DAK-Gesundheit. Die DAK, BKK Gesundheit und BKK Axel Springer haben sich zu dieser neuen Krankenkasse zusammen geschlossen.
Was ändert sich bei den Rabattverträgen?
Zum 01. Januar 2012 wurde die parallele Fortgeltung der bestehenden Arzneimittelrabattverträge vereinbart.
- Die DAK-Rabattverträge gelten weiterhin nur für die bisher DAK-Versicherten.
- Die BKK Gesundheit-Rabattverträge gelten nur für die bisher BKK Gesundheit-Versicherten.
- Die BKK Axel Springer-Ausschreibungsverträge gelten nur für die bisher BKK Axel Springer-Versicherten.
Das müssen Sie sich aber nicht merken, denn die Rabattverträge sind in der Apotheken-Software über das sogenannte Institutionskennzeichen (IK) der jeweiligen Krankenkasse codiert. Auf dem Kassenrezept ist dieses Kennzeichen als Kassen-Nr. vor der Versichertennummer aufgedruckt.
Liegt Ihnen eine Verordnung vor, ist von Ihnen manuell die darauf angegebene Kassen-Nr. in die Apotheken-Software einzugeben, damit der richtige Rabattvertrag für das Arzneimittel angezeigt werden kann. Eine evtl. in der Software vorhandene „Voreinstellung“ oder „Schnellwahltaste“ sollte deaktiviert werden.
Die Versicherten der DAK-Gesundheit benutzen ihre alten DAK-, BKK Gesundheit- bzw. BKK Axel Springer – Versichertenkarten weiter, bis zum Ende ihrer Gültigkeit. Danach erhalten die Versicherten eine neue Versichertenkarte der DAK-Gesundheit. Darauf befindet sich weiterhin die Kassen-Nr. (Institutionskennzeichen) der alten Vorgängerkasse.
Wenn Sie also immer die Kassen-Nr. in Ihre Software eingeben, die auf der Verordnung steht, machen Sie alles richtig und es erfolgt eine korrekte Rezeptbelieferung nach dem Rahmenvertrag (§129 Abs. 2 SGB V).
Eine vollständige Liste aller IK-Nummern, die nun zur DAK-Gesundheit gehören, finden Sie hier: IK-Nummern DAK-Gesundheit
Was ist noch zu beachten?
Die DAK-Gesundheit ist eine vdek-Krankenkasse. Für Sie bedeutet dies, dass ab dem 01.01.2012 für alle Versicherten dieser Kasse im Allgemeinen die Arzneimittel- und Hilfsmittelversorgungsverträge des vdek gelten.








