Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in verschiedene Produktgruppen unterteilt. Es wird vom
Spitzenverband Bund der Krankenkassen systematisch und strukturiert erstellt und enthält die von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel.
Für die Aufnahme eines Produktes ins Hilfsmittelverzeichnis weist der Hersteller die Erfüllung der Qualitätsanforderungen nach, sowie den medizinischen Nutzen, die Sicherheit und Funktionstauglichkeit. Bei Medizinprodukten nach §3 Medizinproduktegesetz (MPG) gilt der Sicherheits- und Funktionstauglichkeitsnachweis durch die CE-Kennzeichnung als grundsätzlich erbracht.
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Rehadat Hilfsmittelverzeichnis
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